| 1. Sportprogramm | |||||
| 1.1 | Das gesamte Sportprogramm der Kreismeisterschaft (KM) ist den folgenden Seiten, dem | Terminplan und der Anlage A zu entnehmen. | |||
| 1.2 | Finalkämpfe werden nicht geschossen. | ||||
| 1.3 | Die Mannschaftsstärke ist auf 3 Teilnehmer festgelegt. | ||||
| 1.4 | Im Bedarfsfall kann die Aufteilung einer Meisterschaft auf verschiedenen Schießanlagen erfolgen. | ||||
| 1.5 | Behinderte Schützen/innen mit entsprechendem Eintrag im Sportpass dürfen in den Wettbewerben 2.10 | ||||
| und 2.16 an der Kreismeisterschaft teilnehmen. | |||||
|
Zwingende Voraussetzung sind: |
|||||
| a) freihand zu schießen | |||||
| b) die Waffe selbst zu laden | |||||
| c) die Scheiben selbst zu wechseln | |||||
| d) die Standgegebenheiten (Brüstung, Zugang ect.) anzuerkennen. | |||||
| Das genehmigte Hilfsmittel gemäß Regel 0.7.3.2 SpO ist vom Teilnehmer zu stellen. Die Wertung erfolgt in | |||||
| der dem Geburtsjahr entsprechenden Wettkampfklasse. | |||||
| 2. | Wettkampfklassen | ||||
| 2.1 | Wettkampfklassen | ||||
| Klasse: | Kürzel: | Jahrgänge: | |||
| U 12 | Schüler m+w | 01.01.1998 und jünger | |||
| Schülerklasse | Schüler m+w | 01.01.1998 und jünger | |||
| Jugendklasse | Jgd m+w | 01.01.1996 - 31.12.1997 | |||
| Junioren B | Jun B m | 01.01.1994 - 31.12.1995 | |||
| Juniorinnen B | Jun B w | 01.01.1994 - 31.12.1995 | |||
| Junioren A | Jun A m | 01.01.1992 - 31.12.1993 | |||
| Juniorinnen A | Jun A w | 01.01.1992 - 31.12.1993 | |||
| Schützenklasse | Sch | 01.01.1967 - 31.12.1991 | |||
|
Damenklasse |
D | 01.01.1967 - 31.12.1991 | |||
| Altersklasse | A | 01.01.1957 - 31.12.1966 | |||
|
Damen-Altersklasse |
D-A | 01.01.1957 - 31.12.1966 | |||
| Seniorinnen | Sen w | 31.12.1956 und älter | |||
| Senioren A | Sen A m | 01.01.1947 - 31.12.1956 | |||
| Senioren B | Sen B m | 31.12.1946 und älter | |||
| Körperbehinderte | K / R | 31.12.1997 und älter | |||
| Wettkampfklassen speziell für die - Auflage - Wettbewerbe: | |||||
| 2.1.1 | 1.11 Luftgewehr, 1.31 Zimmerstutzen, 1.36 KK 100 m, 1.41 KK 50 m, 1.43 KK 50 m mit Zielfernrohr Carl Zeiss, | ||||
| Luftpistole und. Sportpistole KK - stehend beidhändig. | |||||
| Senioren A | Sen. A m+w | 01.01.1947 - 31.12.1956 | |||
| Senioren B | Sen. B m+w | 01.01.1941 - 31.12.1946 | |||
| Senioren C | Sen. C m+w | 31.12.1940 und älter | |||
| 2.1.2 | Der Veranstalter behält sich vor, bei nach Geschlecht getrennten Wettkampfklassen Klassenzusammenlegung | ||||
| vorzunehmen, wenn sich weniger als 5 Teilnehmer/innen in einem Wettbewerb qualifiziert haben. | |||||
| 2.2 | Erklärungen nach Regel 0.7.1.1.3 SpO (Wechsel der Wettkampfklasse) müssen bis zum 30.09.2011 in der | ||||
| Geschäftsstelle des Landesverband (RSB) schriftlich vorliegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Eine | |||||
| Kopie ist an jede Startkarte zu heften. Die Klassenerklärung gilt bis auf Widerruf des Antragstellers. Das | |||||
| Formular für die Klassenerklärung ist bei der Geschäftsstelle erhältlich oder kann aus dem Internet heruntergeladen werden. | |||||
| 3. | Wettbewerbe | ||||
| 3.1 | 1.10 Luftgewehr | ||||
| 40 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten. Schüler: 20 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 40 Minuten, auf | |||||
| Streifenscheiben. Je Wettkampfspiegel 1 Schuss. | |||||
| 3.2 | 1.11 Luftgewehr - Auflage | ||||
| 30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 45 Minuten auf Streifenscheiben. Je Wettkampfspiegel 1 Schuss. | |||||
| 3.3 | 1.20 Luftgewehr 3-Stellung | ||||
| 30 Schuss, je 10 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten, auf | |||||
| Streifenscheiben. Je Wettkampfspiegel 1 Schuss. | |||||
| 3.4 | 1.30 Zimmerstutzen | ||||
| 30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 1 Schuss. | |||||
| 3.5 | 1.31 Zimmerstutzen - Auflage | ||||
| 30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 1 Schuss. | |||||
| 3.6 | 1.35 KK 100 m | ||||
| 30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss. Elektronisch 45 Min. | |||||
| 3.7 | 1.36 KK 100 m - Auflage | ||||
| 30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss. Elektronisch 45 Min. | |||||
| 3.8 | 1.40 KK - Sportgewehr 3 x 10 Schuss | ||||
| 30 Schuss, je 10 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten. | |||||
| 3.9 | 1.41 KK - 50 m - Auflage | ||||
| 30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 2 Schuss. Schießzeit auf elektronischen | |||||
| Anlagen einschl. Probe 45 Minuten. | |||||
| 3.10 | 1.42 KK-Gewehr 50 m mit Zielfernrohr Carl Zeiss | ||||
| 1.43 KK-Gewehr 50 m mit Zielfernrohr Carl Zeiss - Auflage | |||||
| Siehe Regel 1.42 SpO und 1.43 SpO Gewehrtabelle. 30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Auf | |||||
| elektrischen Anlagen 45 Minuten. Je Wettkampfscheibe 2 Schuss. Visierung: Zielfernrohr bis 12-fache | |||||
| Vergrößerung. Die Herstellermarke des Zielfernrohrs ist nicht vorgegeben. | |||||
| 3.11 | 1.50 GK - Standardgewehr 300 m | ||||
| 60 Schuss, je 20 Schuss liegend, stehend und kniend. Je Wettkampfscheibe liegend 10 Schuss, stehend und | |||||
| kniend je 20 Schuss. Schießzeit einschl. Probe 150 Minuten. | |||||
| 3.12 | 1.58 Ordonnanzgewehr | ||||
| 20 Schuss liegend in 2 Serien à 10 Schuss und 20 Schuss stehend in 2 Serien à 10 Schuss. Schießzeit einschl. | |||||
| 5 Probeschüsse 45 Minuten. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen. | |||||
| Bekleidung: Schießjacken (Regel 1.0.2.3 SpO) und Schießhosen (Regel 1.0.2.4 SpO) sind nicht gestattet. | |||||
| 3.13 | 1.60 KK - Freigewehr 3 x 40 Schuss | ||||
| 120 Schuss, je 40 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 180 Minuten + Umbauzeit < | |||||
| 10 Minuten zwischen den Stellungen. | |||||
| Schießzeit einschl. Probe bei elektronischer Anlage liegend 45 Minuten, stehend 75 Minuten, kniend 60 Minuten. | |||||
| 3.14 | 1.70 GK Freigewehr 300 m | ||||
| 120 Schuss, je 40 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 270 Minuten + Umbauzeit < | |||||
| 10 Minuten zwischen den Stellungen. Liegend je Wettkampfscheibe 10 und stehend und kniend 20 Schuss. | |||||
| Verbandsinterne Sonderregelung sie Punkt 8.5. | |||||
| 3.15 | 1.80 KK - Liegendkampf | ||||
| 60 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 90 Minuten, je Wettkampfscheibe 2 Schuss. Bei elektronischen Anlagen | |||||
| 75 Minuten. | |||||
| 3.16 | 1.90 GK Liegendkampf 300 m | ||||
| 60 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 105 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss. Verbandsinterne | |||||
| Sonderregelung sie Punkt 8.5. | |||||
| 3.17 | 1.98/1.99 Unterhebelrepetierer (verbandsintern) | ||||
| Durchführung siehe Anlage A. | |||||
| 3.18 | 2.10 Luftpistole | ||||
| 40 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten. Schüler: 20 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 40 Minuten. Je | |||||
| Wettkampfscheibe 2 Schuss. | |||||
| 2.11 Luftpistole - Auflage | |||||
| 30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 45 Minuten. . Je Wettkampfscheibe 1 Schuss. | |||||
| 3.19 | 2.16 Mehrschüssige Luftpistole | ||||
| Abzugswiderstand > 500 g. Schüler 6 Serien und Jugend 12 Serien je 5 Schuss in je 10 Sek. auf 59,5 mm | |||||
| Klappscheibe; Probe: eine 10 Sekunden-Serie. Alle übrigen Klassen: 12 Serien je 5 Schuss in 10 je Sek. auf 40 | |||||
| mm Klappscheiben. Probe: eine 10 Sekunden Serie. | |||||
| 3.20 | 2.20 Freie Pistole | ||||
| Jugend 20 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 60 Minuten. Alle übrigen Klassen: 30 Schuss, Schießzeit | |||||
| einschließlich Probe 60 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss. | |||||
| 3.21 | 2.30 Olymp. Schnellfeuerpistole nach den neuen Regeln | ||||
| Jugend: 60 Schuss, in 2 Durchgängen zu je 30 Schuss, bestehend aus 6 Serien (3 Serien in je 8 Sek. und 3 | |||||
| Serien in je 6 Sekunden). Alle übrigen Wettkampfklassen: 60 Schuss in 2 Durchgängen zu je 30 Schuss, | |||||
| bestehend aus 6 Serien (2 Serien in je 8 Sek., 2 Serien in je 6 Sek. und 2 Serien in je 4 Sek.). Probeschießen | |||||
| nach Regel 2.30.2.1.2 SpO. Gewicht < 1400 g. Abzugswiderstand > 1000 g. Munition: 5,6 mm Randfeuer (22 lfb.) | |||||
| 3.22 | 2.32 Olymp. Schnellfeuerpistole .22 kurz (verbandsintern) | ||||
| Gewicht der Waffe: < 1260 g; Abzugswiderstand: frei; Munition: 5,6 mm (.22 kurz). Durchführung wie Regel 2.30. | |||||
| 3.23 | 2.40 KK - Sportpistole | ||||
| 30 Schuss, 15 Schuss Präzision und 15 Schuss Duell. Schießzeit und Probeschießen nach Regel 2.40.2 SpO. | |||||
| 2.42 KK - Sportpistole - stehend beidhändig | |||||
|
Wettkampfprogramm: 30 Schuss Präzision nach Regel 2.40.2.1.1 SpO. 6 Serien zu je 5 Schuss in 5 Minuten. |
|||||
| Anschlagart: Stehend beidhändig. Probeschießen nach Regel 2.40.2.2 SpO. Waffe und Durchführung: Siehe | |||||
| Regel 2.40 SpO. | |||||
| 3.24 | 2.45 Zentralfeuerpistole | ||||
| Abzugswiderstand: > 1000 g. 30 Schuss, 15 Schuss Präzision und 15 Schuss Duell. Schießzeit und | |||||
| Probeschießen nach Regel 2.40.2 SpO. | |||||
| Waffe Kaliber .30-.38 | |||||
| 3.25 | 2.53 Gebrauchspistole 9 mm Luger | ||||
| 40 Schuss, bestehend aus 2 Durchgängen zu je 20 Schuss. 4 Serien à 5 Schuss in je 150 Sek. - | |||||
| Präzisionsscheibe. 4 Serien à 5 Schuss in je 20 Sek. - Duellscheibe. Probe: 1 Serie à 5 Schuss auf die | |||||
| Präzisionsscheibe in 150 Sek. Waffe: Kaliber 9 mm Luger Mindestimpuls 250. | |||||
| 3.26 | 2.55 Gebrauchsrevolver .357 Magnum | ||||
| Durchführung wie Regel 2.53. Waffe: Kaliber .357 Magnum, Mindestimpuls 350. | |||||
| 3.27 | 2.58 Gebrauchsrevolver .44 Magnum | ||||
| Durchführung wie Regel 2.53. Waffe: Kaliber .44 Magnum, Mindestimpuls 450. | |||||
| 3.28 | 2.59 Gebrauchspistole .45 ACP | ||||
| Durchführung wie Regel 2.53. Waffe: Kaliber .45 ACP, Mindestimpuls 300. | |||||
| 3.29 | 2.60 Standardpistole | ||||
| 60 Schuss, Schießzeit und Probeschüsse nach Regel 2.60.2 SpO. Je Wettkampfscheibe 5 Schuss. | |||||
| 3.30 | 3.10 Flinte Trapp | ||||
| Jugendklasse, Junioren B m+w, Juniorinnen A und damenklasse 75 Wurfscheiben. Alle übrigen | |||||
| Wettkampfklassen 125 Wurfscheiben. | |||||
| 3.31 | 5.10 Armbrust 10 m | ||||
| 40 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 90 Minuten. Je Wettkampfscheibe 1 Schuss. | |||||
| 3.32 | Vorderlader: | ||||
|
|
a) Perkussionsgewehr | Regel 7.10 SpO | |||
|
|
b) Perkussionsfreigewehr | Regel 7.15 SpO | |||
|
|
c) Perkussionsdienstgewehr | Regel 7.20 SpO | |||
|
|
d) Steinschlossgewehr | Regel 7.30 SpO | |||
|
|
e) Muskete | Regel 7.35 SpO | |||
|
|
f) Perkussionsrevolver | Regel 7.40 SpO | |||
|
|
g) Perkussionspistole | Regel 7.50 SpO | |||
| h) Steinschlosspistole | Regel 7.60 SpO | ||||
| i) Perkussionsflinte | Regel 7.71 SpO | ||||
|
|
j) Steinschloßflinte | Regel 7.72 SpO | |||
| Wettbewerbe a) bis h): 15 Wertungsschüsse in 40 Minuten; Probe 10 Minuten | |||||
| Ein gültiger Original-Sprengstofferlaubnisschein ist bei der Waffenkontrolle vorzulegen. Bei allen Wettbewerben | |||||
| müssen Brillen sowie ein Seitenschutz für beide Augen getragen werden. Zugelassen sind alle Originale und | |||||
| Repliken, sofern diese dem Original entsprechen. | |||||
| 4. | Teilnahmeberechtigung und Meldeverfahren | ||||
| 4.1 | Die Teilnahmeberechtigung für die Einzelschützen und Mannschaften ergibt sich aus der Regel 0.7.5 SpO. Die | ||||
| Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft ist zwingend vorgeschrieben. Die Meldungen müssen durch die Kreise | |||||
| vorgenommen werden. Startberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, für die bis zum 30.09.2011 ein Sportpass | |||||
| beantragt worden ist und für die der Verein den Mitgliedsbeitrag an den RSB entrichtet hat. | |||||
| 4.2 | Als verbindliche Meldung für alle ausgeschriebenen Wettbewerbe gilt die elektronische Weitermeldung | ||||
| der Ergebnisse der Kreismeisterschaften. | |||||
| 4.3 | Für die Meldung zur Kreismeisterschaft gibt es ein Meldeformular das vorgegeben nach Inhalt und Form | ||||
| ausgefüllt sein sollte. | |||||
| 4.4 | Meldung: | ||||
| Das Meldeformular ist bis zum 20.10.2011 eintreffend an meine Adresse: | |||||
| Peter Mackowiak Lanterstr. 71 46149 Oberhausen | |||||
| Meldeschluss zum Bezirk | |||||
| Luftgewehr und Luftpistole 19.12.2011 | |||||
| Alle anderen Disziplinen 29.01.2012 | |||||
| 4.5 | Die KM ist entsprechend der Regel 0.9.3.2.1.3 SpO die Qualifikationsveranstaltung für die | ||||
| Bezirksmeisterschaft . Alle Einzelschützen und Mannschaften, die bei der KM die erforderlichen | |||||
| Ringzahlen erreichen, werden zur Teilnahme an der BM weitergemeldet. | |||||
| 4.6 | Wird eine Weitermeldung zur BM und LVM nicht gewünscht, so sind die Felder zur Weitermeldung frei zu lassen. | ||||
| 5. | Benachrichtigung | ||||
| 5.1 | Die Zusendung der Startbenachrichtigungen und der Rechnung für die Startgebühren (bis 15.11.2011) erfolgt an den Verein | ||||
| vorliegende Anschrift des Vereinssportleiters. | |||||
| 6. | Start- und sonstige Gebühren | ||||
| 6.1 | Startgebühren für das Sportjahr 2012: | ||||
| Luftgewehr | 4,00 Euro | ||||
| Luftgewehr - Auflage | 3,50 Euro | ||||
| Luftgewehr 3-Stellung | 3,50 Euro | ||||
| Zimmerstutzen | 4,00 Euro | ||||
| Zimmerstutzen - Auflage | 4,00 Euro | ||||
| KK 3 x 10 Schuss | 4,50 Euro | ||||
| KK 50 m Auflage | 4,50 Euro | ||||
| KK 50 m mit Zielfernrohr | 4,50 Euro | ||||
| KK Liegendkampf | 4,50 Euro | ||||
|
5,00 Euro | ||||
| KK 100 Meter | 5,00 Euro | ||||
| KK 100 Meter - Auflage | 5,00 Euro | ||||
| KK 3 x 40 Schuss | 6,00 Euro | ||||
|
Luftpistole |
4,00 Euro | ||||
|
Luftpistole Auflage |
3,50 Euro | ||||
| Mehrschüssige Luftpistole | 3,50 Euro | ||||
| KK Sportpistole | 4,50 Euro | ||||
| KK Sportpistole stehend beidhändig | 4,50 Euro | ||||
| Zentralfeuerpistole .30 - .38 | 4,50 Euro | ||||
| Gebrauchspistole und -revolver | 5,00 Euro | ||||
| Freie Pistole | 5,00 Euro | ||||
| Standardpistole | 4,50 Euro | ||||
| Olymp. Schnellfeuerpistole | 4,50 Euro | ||||
| Vorderlader Gewehr und Pistole | 5,00 Euro | ||||
| Startgeld ist Reue Geld | |||||
| 6.2 | Für Einsprüche und ihre Behandlung ist eine Arbeitsgebühr von 25,00 Euro zu entrichten. Bei einer Berufung | ||||
| gegen die Entscheidung des Kampfgerichts sind ebenfalls 25,00 Euro an Gebühren zu entrichten. | |||||
| 6.3 | Bei Nichtstellung von angeforderten Hilfskräften zur Durchführung der Meisterschaft wird nach Ziffer 0.6.1.10 der | ||||
| betroffene Verein von der Disziplin ausgeschlossen, die an dem entsprechenden Tag stattfindet. | |||||
| 7. | Sicherheitsbestimmungen | ||||
| 7.1 | Grundsatz | ||||
| Jede Aktion, die der Sicherheit dient, ist notwendig und daher von allen Teilnehmern und Funktionären | |||||
| einzuhalten. Bitte beachten Sie im Sinne eines reibungslosen Ablaufes unbedingt folgendes. | |||||
| 7.2 | Gültig für alle Sportgeräte | ||||
| • dürfen auf der Schießanlage nur in den dafür bestimmten Transportbehältern (Koffer/Taschen) transportiert werden | |||||
| • sind generell mit geöffneten Verschlüssen/Ladeklappen zu transportieren | |||||
| • dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zur Waffenkontrolle aus-/eingepackt werden | |||||
| • dürfen nur am Schützenstand nach der Freigabe durch den Schießleiter ausgepackt und zusammengebaut werden. | |||||
| • dürfen nur nach der Abnahme durch die Standaufsicht am Schützenstand eingepackt werden. | |||||
| • Ziel und Anschlagübungen sind nur auf dem Schützenstand oder den dafür vorgesehenen Bereichen mit | |||||
| Erlaubnis der Schießleitung gestattet. | |||||
| Feuerwaffen | |||||
| Alle Feuerwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den | |||||
| Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer so genannten Pufferpatrone mit Signalflagge versehen sein. | |||||
| Patronenattrappen sind nicht gestattet. | |||||
| Flinten | |||||
| Alle Flinten müssen in den dafür vorgesehenen Verschlussbehältern (Koffer/ Taschen) transportiert werden und | |||||
| dürfen erst an den bereitgestellten Tischen an den Gewehrständern ausgepackt werden. | |||||
| Luftdruckwaffen | |||||
| Bei Luftdruckwaffen wird die Verwendung einer Sicherheitsschnur empfohlen. Bei den weiterführenden | |||||
| Meisterschaften sind die Sicherheitsbestimmungen des Ausrichters zu beachten. | |||||
| Die Teilnehmer der KM sind für ihre Druckluft-/Druckgaskartusche allein verantwortlich. Kartuschen mit | |||||
| abgelaufener mit abgelaufener oder ohne Nutzungsdauer dürfen nicht mehr verwendet werden. Der Veranstalter | |||||
| behält sich vor, Kartuschen stichprobenartig unaufgefordert zu kontrollieren. | |||||
| Achtung: | |||||
| Jeder Verstoß gegen diese aufgeführten Sicherheitsauflagen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem | |||||
| jeweiligen Wettbewerb (Disqualifikation). | |||||
| 8. | Allgemeine Bestimmungen | ||||
| Alle Teilnehmer haben unaufgefordert bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorzuzeigen: | |||||
| 8.1 | 1. die Startbenachrichtigung | ||||
| 2. den Sportpass | |||||
| 3. und Personen, die vor dem 01.01.1995 geboren sind, einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis bzw. Reisepass) | |||||
| 8.2 | Das Kampfgericht und Berufungskampfgericht wird im Bedarfsfall zusammengestellt und entscheidet endgültig | ||||
| unter Ausschluss des Rechtsweges. | |||||
| 8.3 | Die Kontrolle der Sportgeräte findet unmittelbar vor dem Start statt. Die Ausrüstungs- und Bekleidungskontrollen | ||||
| werden stichprobenartig vorgenommen. Nachkontrollen können während und unmittelbar nach dem Wettkampf | |||||
| durchgeführt werden. | |||||
| 8.4 | Bei Einsprüchen gegen die Wertung, bei denen die Ergebnisse mit den zugelassenen Ringlesemaschinen | ||||
| ausgewertet worden sind, wir das Ergebnis lediglich visuell überprüft. Eine Nachwertung mittels | |||||
| Schusslochprüfer erfolgt nicht. | |||||
| 8.5 | Sonderregelung bezüglich Durchführung der BM in den Wettbewerben GK-Gewehr 300 m. | ||||
| Die Qualifikationsveranstaltungen (BM) zur Teilnahme an der LVM muss auf 100 m Schießständen und auf | |||||
| proportional verkleinerten Scheiben durchgeführt werden. Die entsprechenden Scheiben hierfür müssen durch | |||||
| den Bezirk beim Landesverband bestellt werden. | |||||
| 8.6 |
Voraussetzung für die Startberechtigung ist die Teilnahme an den Meisterschaften nach Regel 0.9.3.2.1 SpO, |
||||
| jeweils für die nächstfolgende Meisterschaft. Für die Kreis- und Bezirksmeisterschaften werden | |||||
| landesverbandsinterne Ausnahmen nur auf schriftlichen Antrag des Schützen oder Vereins, durch den Kreis | |||||
| bzw. Landesverband geregelt. Das Antragsformular für die nachfolgenden Ausnahmeregelungen ist bei der | |||||
| RSB - Geschäftsstelle erhältlich oder kann aus dem Internet herunter geladen werden. | |||||
| 8.7 | Überspringen einer Meisterschaft | ||||
| a) Überspringen der Kreismeisterschaft | |||||
| Bei kurzfristiger Verhinderung bei der Kreismeisterschaft aufgrund akuter, nicht vorhersehbarer Ereignisse, die | |||||
| aus Termingründen kein Vorschießen zulassen, kann diese auf schriftlichen Antrag des Vereins (bei | |||||
| entsprechender Qualifikation) übersprungen werden. Das Ergebnis der Vereinsmeisterschaft muss beigefügt | |||||
| werden. | |||||
| Voraussetzung auf Zulassung zur BM ist, dass dem Kreisverantwortlichen die Unterlagen (detaillierte | |||||
| Bescheinigung des Verhinderungsgrundes - Arbeitgeber, Arzt, Schule etc.) und der schriftliche Antrag des | |||||
| Vereins auf Zulassung vorliegen. Der Kreisverantwortliche muss die Unterlagen mit einer Kopie der Startkarte, | |||||
| auf der das Vereinsmeisterschaftsergebnis eingetragen ist umgehend, spätestens aber bis zum offiziellen | |||||
| Meldeschluss der jeweiligen BM dem Bezirk zusenden. | |||||
| Schützen, die von der Ausnahmeregelung "Überspringen" Gebrauch machen, schießen im Einzelwettbewerb | |||||
| sowie mit der Mannschaft, der sie eventuell angehören, die BM nur zur Qualifikation (n.z.Q). | |||||
| B) Überspringen der Kreismeisterschaft | |||||
| Die Voraussetzung zur Zulassung zur BM gilt analog für die Kreise, falls die Teilnahme an der | |||||
| Kreismeisterschaft aus den o. g. Gründen nicht möglich war. Der Antrag "Überspringen" und die kompletten | |||||
| Unterlage müssen umgehend, spätestens aber bis zum offiziellen Meldeschluss der jeweiligen BM, dem | |||||
| Bezirk 01 vorliegen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben erfolgt keine Bearbeitung des Antrages. | |||||
| Wird von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, schießen diese Schützen bei der LVM im | |||||
| Einzelwettbewerb nur zur Qualifikation (n.z.Q). Eine Mannschaft, der sie eventuell angehören, vorausgesetzt ein | |||||
| Ersatzschütze ist bei der vorgeschalteten KM eingesetzt worden, wird dann ebenfalls nur zur Qualifikation | |||||
| (n.z.Q.) gewertet. | |||||
| 8.8 | Vorschießen nach Regel 0.9.4.1 SpO | ||||
| Das Vorschießen der BM ist vom Schützen oder seinem Verein schriftlich bei der Bezirkssportleitung unmittelbar | |||||
| nach Bekanntgabe der übergeordneten Maßnahme zu beantragen. Die Einladung zur übergeordneten | |||||
| Maßnahme muss beigefügt werden. Das Antragsformular ist bei der RSB - Geschäftsstelle erhältlich oder kann | |||||
| aus dem Internet herunter geladen werden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben erfolgt keine Bearbeitung des Antrages. | |||||
| Das vorgeschossene Einzel-Ergebnis wird nicht in die Rangliste aufgenommen und nur zur Qualifikation (n.z.Q.) gewertet. | |||||
| Wird diese Regel von nur einem Schützen in Anspruch genommen, wird das Ergebnis der Mannschaft in die | |||||
| Rangliste eingereiht. Bei zwei bzw. drei Schützen einer Mannschaft, die von dieser Regelung Gebrauch machen, | |||||
| wird die Mannschaft nicht in die Rangliste aufgenommen sondern nur zur Qualifikation (n.z.Q.) gewertet. | |||||
| 8.9 | Vorschießen nach Regel 0.9.4.1.1 SpO | ||||
| Mitarbeiter der BM dürfen gemäß dieser Regel für diejenigen Meisterschaften, bei denen sie offiziell als Helfer | |||||
| eingesetzt sind, vorschießen. Die vorgeschossenen Ergebnisse werden in die Rangliste der Einzel- sowie | |||||
| Mannschaftswertung aufgenommen | |||||
| 8.10 | Vorschießen nach Regel 0.9.4.1.2 SpO | ||||
| Für die KM werden Ausnahmen nur auf schriftlichen Antrag des Schützen oder des Vereins durch den | |||||
| Veranstalter geregelt. Das Antragsformular ist bei der RSB - Geschäftsstelle erhältlich oder kann aus dem | |||||
| Internet herunter geladen werden. | |||||
| Alle erforderlichen Unterlagen (detaillierte Bescheinigung des Verhinderungsgrundes) sind dem Antrag | |||||
| beizufügen. Der Antrag muss der Sportleitung bis zum Meldeschluss (siehe 4.4) vorliegen. Bei Nichtbeachtung | |||||
| dieser Vorgaben erfolgt keine Bearbeitung des Antrages. | |||||
| Schützen/innen die von diesen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen, schießen nur zur Qualifikation für die | |||||
| folgende Meisterschaft. Nur zur Qualifikation wir auch die Mannschaft gewertet, falls ein Mannschaftsschütze/in | |||||
| von dieser Regel Gebrauch macht. | |||||
| Ein Vorschießen für Schützen ist nur unter folgenden Voraussetzungen bei der Kreismeisterschaft möglich: | |||||
| a) | Ärztliche Termine, die beim Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft entsprechend der jeweiligen | ||||
| Ausschreibung angeordnet sind. | |||||
| b) | Religiöse oder gleichgestellte Veranstaltungen für die betroffene Person und Angehörige 1. Grades, die beim | ||||
| Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft bekannt sind. | |||||
| c) | Berufliche Unabkömmlichkeit, die beim Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft bekannt sind. | ||||
| Verfahren des Vorschießens für Schützen | |||||
| a) | Das Vorschießen muss im Vorfeld bi zum Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft beantragt werden. | ||||
| b) | Das jeweilige Vorschießen findet an einem vom Veranstalter festgesetzten Termin und Ort statt. | ||||
| Alle Nachweise bezüglich des Vorschießens der KM nach Regel 0.9.4.1.2 (ärztliche, religiöse bzw. berufliche | |||||
| Gründe), müssen bei Weitermeldung zur LVM an der Startkarte angeheftet sein. | |||||
| Zu den Belegen gehören: | |||||
| a) Antrag zum Vorschießen | |||||
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b) Detaillierte Bescheinigung des Verhinderungsgrundes |
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| c) Mitteilung über Tag und Ort des Vorschießens | |||||
| d) Bescheinigung des Vorschießergebnisses | |||||
| Für die Vollständigkeit dieser Belege sind die Bezirke verantwortlich. Fehlen die Belege erfolgt keine Zulassung | |||||
| zur LVM. | |||||
| 8.11 | Für die Teilnahme von Jugendlichen an der BM, bei denen auf Grund ihres Alters nach § 27, Abs. 3 und 4 WaffG | ||||
| eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und eine behördliche Ausnahmegenehmigung | |||||
| vom Alterserfordernis benötigen, sind nur dann startberechtigt, wenn sie die Erklärung der Sorgeberechtigten | |||||
| und die behördliche Ausnahmegenehmigung (Schüler unter 12 Jahre; maßgebend ist das Geburtsdatum, nicht | |||||
| der Jahrgang) zwecks Kontrolle mitführen. | |||||
| 8.12 | Die Anweisungen der Schießleiter, Kampfrichter und Aufsichten sind zu befolgen. Das Nichtbefolgen einer | ||||
| Anweisung sowie ungebührliches Verhalten gegenüber Schützen oder Mitarbeitern kann eine Disqualifikation | |||||
| nach sich ziehen (0.9.7 SpO). | |||||
| 8.13 | Teilnehmer an den Disziplinen KK 3 x 10 Schuss, KK - Auflage, KK - Liegendkampf, KK - Freigewehr und LG- | ||||
| Dreistellungskampf haben einen Scheibenwechsler mitzubringen. Sollte dies nicht geschehen, müssen sie | |||||
| damit rechnen, ihre Scheiben selbst zu wechseln. | |||||
| 8.14 | Körperbehinderte Schützen dürfen entsprechend ihrer Altersklasse am Auflage Schießen teilnehmen | ||||
| und die im Wettkampfpass eingetragenen Hilfsmittel gemäß Regel 0.7.3.1.3 bzw. 0.7.3.1.4 SpO | |||||
| verwenden. | |||||
| 8.15 | Die Siegerehrung findet unmittelbar nach Abschluss der gesamten Meisterschaft statt | ||||
| 8.16 | Alle nicht besonders aufgeführten Punkte dieser Ausschreibung zur Durchführung der KM regeln sich nach der | ||||
| zum Zeitpunkt der Meisterschaft gültigen Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und nach den | |||||
| Beschlüssen der Bezirksdelegiertenversammlung bzw. des Bezirkssportausschusses. | |||||
| 8.17 | Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Ausschreibung bleiben dem Veranstalter vorbehalten. | ||||
| Sportleitung | |||||
| Peter Mackowiak | |||||
| Florian Röver | |||||
| nach oben | |||||