1.      Sportprogramm
                                                          
1.1 Das gesamte Sportprogramm der Kreismeisterschaft (KM) ist den folgenden Seiten, dem
  Terminplan und der Anlage A zu entnehmen.
1.2 Finalkämpfe werden nicht geschossen.
1.3 Die Mannschaftsstärke ist auf 3 Teilnehmer festgelegt.
1.4 Im Bedarfsfall kann die Aufteilung einer Meisterschaft auf verschiedenen Schießanlagen erfolgen.
1.5 Behinderte Schützen/innen mit entsprechendem Eintrag im Sportpass dürfen in den Wettbewerben 2.10
  und 2.16 an der Kreismeisterschaft teilnehmen.
 

Zwingende Voraussetzung sind:

  a)  freihand zu schießen
  b)  die Waffe selbst zu laden
  c)  die Scheiben selbst zu wechseln
  d)  die Standgegebenheiten (Brüstung, Zugang ect.) anzuerkennen.
  Das genehmigte Hilfsmittel gemäß Regel 0.7.3.2 SpO ist vom Teilnehmer zu stellen. Die Wertung erfolgt in              
  der dem Geburtsjahr entsprechenden Wettkampfklasse.                                  
2. Wettkampfklassen
2.1 Wettkampfklassen
  Klasse: Kürzel: Jahrgänge:
  U 12 Schüler m+w 01.01.1998 und jünger
  Schülerklasse Schüler m+w 01.01.1998 und jünger
  Jugendklasse Jgd m+w 01.01.1996 - 31.12.1997
  Junioren B Jun B m 01.01.1994 - 31.12.1995
  Juniorinnen B Jun B w 01.01.1994 - 31.12.1995
  Junioren A Jun A m 01.01.1992 - 31.12.1993
  Juniorinnen A Jun A w 01.01.1992 - 31.12.1993
  Schützenklasse Sch 01.01.1967 - 31.12.1991
 

Damenklasse

D 01.01.1967 - 31.12.1991
  Altersklasse A 01.01.1957 - 31.12.1966
 

Damen-Altersklasse

D-A 01.01.1957 - 31.12.1966
  Seniorinnen Sen w 31.12.1956 und älter
  Senioren A Sen A m 01.01.1947 - 31.12.1956
  Senioren B Sen B m 31.12.1946 und älter
  Körperbehinderte K / R 31.12.1997 und älter
  Wettkampfklassen speziell für die - Auflage - Wettbewerbe:
2.1.1 1.11 Luftgewehr, 1.31 Zimmerstutzen, 1.36 KK 100 m, 1.41 KK 50 m, 1.43 KK 50 m mit Zielfernrohr Carl Zeiss,
  Luftpistole und. Sportpistole KK - stehend beidhändig.
  Senioren A  Sen. A m+w 01.01.1947 - 31.12.1956
  Senioren B Sen. B m+w 01.01.1941 - 31.12.1946
  Senioren C  Sen. C m+w 31.12.1940 und älter
2.1.2 Der Veranstalter behält sich vor, bei nach Geschlecht getrennten Wettkampfklassen Klassenzusammenlegung   
  vorzunehmen, wenn sich weniger als 5 Teilnehmer/innen in einem Wettbewerb qualifiziert haben.
2.2 Erklärungen nach Regel 0.7.1.1.3 SpO (Wechsel der Wettkampfklasse) müssen bis zum 30.09.2011 in der
  Geschäftsstelle des Landesverband (RSB) schriftlich vorliegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Eine
  Kopie ist an jede Startkarte zu heften. Die Klassenerklärung gilt bis auf Widerruf des Antragstellers. Das
  Formular für die Klassenerklärung ist bei der Geschäftsstelle erhältlich oder kann aus dem Internet heruntergeladen werden.
3. Wettbewerbe
3.1 1.10 Luftgewehr
  40 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten. Schüler: 20 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 40 Minuten, auf
  Streifenscheiben. Je Wettkampfspiegel 1 Schuss.
3.2 1.11 Luftgewehr - Auflage
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 45 Minuten auf Streifenscheiben. Je Wettkampfspiegel 1 Schuss.
3.3 1.20 Luftgewehr 3-Stellung
  30 Schuss, je 10 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten, auf
  Streifenscheiben. Je Wettkampfspiegel 1 Schuss.
3.4 1.30 Zimmerstutzen
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 1 Schuss.
3.5 1.31 Zimmerstutzen - Auflage
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 1 Schuss.
3.6 1.35 KK 100 m
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss. Elektronisch 45 Min.
3.7 1.36 KK 100 m - Auflage
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss. Elektronisch 45 Min.
3.8 1.40 KK - Sportgewehr 3 x 10 Schuss
  30 Schuss, je 10 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten.
3.9 1.41 KK - 50 m - Auflage
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 2 Schuss. Schießzeit auf elektronischen
  Anlagen einschl. Probe 45 Minuten.
3.10 1.42 KK-Gewehr 50 m mit Zielfernrohr Carl Zeiss
  1.43 KK-Gewehr 50 m mit Zielfernrohr Carl Zeiss - Auflage
  Siehe Regel 1.42 SpO und 1.43 SpO Gewehrtabelle. 30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Auf
  elektrischen Anlagen 45 Minuten. Je Wettkampfscheibe 2 Schuss. Visierung: Zielfernrohr bis 12-fache
  Vergrößerung. Die Herstellermarke des Zielfernrohrs ist nicht vorgegeben.
3.11 1.50 GK - Standardgewehr 300 m
  60 Schuss, je 20 Schuss liegend, stehend und kniend. Je Wettkampfscheibe liegend 10 Schuss, stehend und
  kniend je 20 Schuss. Schießzeit einschl. Probe 150 Minuten.
3.12 1.58 Ordonnanzgewehr
  20 Schuss liegend in 2 Serien à 10 Schuss und 20 Schuss stehend in 2 Serien à 10 Schuss. Schießzeit einschl.
  5 Probeschüsse 45 Minuten. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.
  Bekleidung: Schießjacken (Regel 1.0.2.3 SpO) und Schießhosen (Regel 1.0.2.4 SpO) sind nicht gestattet.
3.13 1.60 KK - Freigewehr 3 x 40 Schuss
  120 Schuss, je 40 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 180 Minuten + Umbauzeit <
  10 Minuten zwischen den Stellungen.
  Schießzeit einschl. Probe bei elektronischer Anlage liegend 45 Minuten, stehend 75 Minuten, kniend 60 Minuten.
3.14 1.70 GK Freigewehr 300 m
  120 Schuss, je 40 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 270 Minuten + Umbauzeit <
  10 Minuten zwischen den Stellungen. Liegend je Wettkampfscheibe 10 und stehend und kniend 20 Schuss.
  Verbandsinterne Sonderregelung sie Punkt 8.5.
3.15 1.80 KK - Liegendkampf
  60 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 90 Minuten, je Wettkampfscheibe 2 Schuss. Bei elektronischen Anlagen
  75 Minuten.
3.16 1.90 GK Liegendkampf 300 m
  60 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 105 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss. Verbandsinterne
  Sonderregelung sie Punkt 8.5.
3.17 1.98/1.99 Unterhebelrepetierer (verbandsintern)
  Durchführung siehe Anlage A.
3.18 2.10 Luftpistole
  40 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten. Schüler: 20 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 40 Minuten. Je
  Wettkampfscheibe 2 Schuss.
  2.11 Luftpistole - Auflage
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 45 Minuten. . Je Wettkampfscheibe 1 Schuss.
3.19 2.16 Mehrschüssige Luftpistole
  Abzugswiderstand > 500 g. Schüler 6 Serien und Jugend 12 Serien je 5 Schuss in je 10 Sek. auf  59,5 mm
  Klappscheibe; Probe: eine 10 Sekunden-Serie. Alle übrigen Klassen: 12 Serien je 5 Schuss in 10 je Sek. auf 40
  mm Klappscheiben. Probe: eine 10 Sekunden Serie.
3.20 2.20 Freie Pistole
  Jugend 20 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 60 Minuten. Alle übrigen Klassen: 30 Schuss, Schießzeit
  einschließlich Probe 60 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss.
3.21 2.30 Olymp. Schnellfeuerpistole nach den neuen Regeln
  Jugend: 60 Schuss, in 2 Durchgängen zu je 30 Schuss, bestehend aus 6 Serien (3 Serien in je 8 Sek. und 3
  Serien in je 6 Sekunden). Alle übrigen Wettkampfklassen: 60 Schuss in 2 Durchgängen zu je 30 Schuss,
  bestehend aus 6 Serien (2 Serien in je 8 Sek., 2 Serien in je 6 Sek. und 2 Serien in je 4 Sek.). Probeschießen
  nach Regel 2.30.2.1.2 SpO. Gewicht < 1400 g. Abzugswiderstand > 1000 g. Munition: 5,6 mm Randfeuer (22 lfb.)
3.22 2.32 Olymp. Schnellfeuerpistole .22 kurz (verbandsintern)
  Gewicht der Waffe: < 1260 g; Abzugswiderstand: frei; Munition: 5,6 mm (.22 kurz). Durchführung wie Regel 2.30.
3.23 2.40 KK - Sportpistole
  30 Schuss, 15 Schuss Präzision und 15 Schuss Duell. Schießzeit und Probeschießen nach Regel 2.40.2 SpO.
  2.42 KK - Sportpistole - stehend beidhändig
 

Wettkampfprogramm: 30 Schuss Präzision nach Regel 2.40.2.1.1 SpO. 6 Serien zu je 5 Schuss in 5 Minuten.

  Anschlagart: Stehend beidhändig. Probeschießen nach Regel 2.40.2.2 SpO. Waffe und Durchführung: Siehe
  Regel 2.40 SpO.
3.24 2.45 Zentralfeuerpistole
  Abzugswiderstand: > 1000 g. 30 Schuss, 15 Schuss Präzision und 15 Schuss Duell. Schießzeit und
  Probeschießen nach Regel 2.40.2 SpO.
  Waffe Kaliber .30-.38
3.25 2.53 Gebrauchspistole 9 mm Luger
  40 Schuss, bestehend aus 2 Durchgängen zu je 20 Schuss. 4 Serien à 5 Schuss in je 150 Sek. -
  Präzisionsscheibe. 4 Serien à 5 Schuss in je 20 Sek. - Duellscheibe. Probe: 1 Serie à 5 Schuss auf die
  Präzisionsscheibe in 150 Sek. Waffe: Kaliber 9 mm Luger Mindestimpuls 250.
3.26 2.55 Gebrauchsrevolver .357 Magnum
  Durchführung wie Regel 2.53. Waffe: Kaliber .357 Magnum, Mindestimpuls 350.
3.27 2.58 Gebrauchsrevolver .44 Magnum
  Durchführung wie Regel 2.53. Waffe: Kaliber .44 Magnum, Mindestimpuls 450.
3.28 2.59 Gebrauchspistole .45 ACP
  Durchführung wie Regel 2.53. Waffe: Kaliber .45 ACP, Mindestimpuls 300.
3.29 2.60 Standardpistole
  60 Schuss, Schießzeit und Probeschüsse nach Regel 2.60.2 SpO. Je Wettkampfscheibe 5 Schuss.
3.30 3.10 Flinte Trapp
  Jugendklasse, Junioren B m+w, Juniorinnen A und damenklasse 75 Wurfscheiben. Alle übrigen
  Wettkampfklassen 125 Wurfscheiben.
3.31 5.10 Armbrust 10 m
  40 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 90 Minuten. Je Wettkampfscheibe 1 Schuss.
3.32 Vorderlader:

 

  a)  Perkussionsgewehr Regel 7.10 SpO

 

   b) Perkussionsfreigewehr Regel 7.15 SpO

 

   c) Perkussionsdienstgewehr Regel 7.20 SpO

 

   d) Steinschlossgewehr Regel 7.30 SpO

 

   e) Muskete Regel 7.35 SpO

 

   f) Perkussionsrevolver Regel 7.40 SpO

 

   g) Perkussionspistole Regel 7.50 SpO
     h) Steinschlosspistole Regel 7.60 SpO
     i) Perkussionsflinte Regel 7.71 SpO

 

   j) Steinschloßflinte Regel 7.72 SpO
   
  Wettbewerbe a) bis h): 15 Wertungsschüsse in 40 Minuten; Probe 10 Minuten
  Ein gültiger Original-Sprengstofferlaubnisschein ist bei der Waffenkontrolle vorzulegen. Bei allen Wettbewerben
  müssen Brillen sowie ein Seitenschutz für beide Augen getragen werden. Zugelassen sind alle Originale und
  Repliken, sofern diese dem Original entsprechen.
4. Teilnahmeberechtigung und Meldeverfahren
4.1 Die Teilnahmeberechtigung für die Einzelschützen und Mannschaften ergibt sich aus der Regel 0.7.5 SpO. Die
  Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft ist zwingend vorgeschrieben. Die Meldungen müssen durch die Kreise
  vorgenommen werden. Startberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, für die bis zum 30.09.2011 ein Sportpass
  beantragt worden ist und für die der Verein den Mitgliedsbeitrag an den RSB entrichtet hat.
4.2 Als verbindliche Meldung für alle ausgeschriebenen Wettbewerbe gilt die elektronische Weitermeldung
  der Ergebnisse der Kreismeisterschaften.
4.3  Für die Meldung zur Kreismeisterschaft gibt es ein Meldeformular das vorgegeben nach Inhalt und Form
  ausgefüllt sein sollte.
4.4 Meldung:
  Das Meldeformular ist  bis zum 20.10.2011 eintreffend an meine Adresse:
                          Peter Mackowiak  Lanterstr. 71    46149 Oberhausen
  Meldeschluss zum Bezirk
  Luftgewehr und Luftpistole 19.12.2011
  Alle anderen Disziplinen 29.01.2012
4.5 Die KM ist entsprechend der Regel 0.9.3.2.1.3 SpO die Qualifikationsveranstaltung für die
  Bezirksmeisterschaft . Alle Einzelschützen und Mannschaften, die bei der KM die erforderlichen
  Ringzahlen erreichen, werden zur Teilnahme an der BM weitergemeldet.
4.6 Wird eine Weitermeldung zur BM und LVM nicht gewünscht, so sind die Felder zur Weitermeldung frei zu lassen.
5. Benachrichtigung
5.1 Die Zusendung der Startbenachrichtigungen und der Rechnung für die Startgebühren (bis 15.11.2011) erfolgt an den Verein
  vorliegende Anschrift des Vereinssportleiters.
6. Start- und sonstige Gebühren
6.1 Startgebühren für das Sportjahr 2012:
    Luftgewehr 4,00   Euro
    Luftgewehr - Auflage 3,50   Euro
    Luftgewehr 3-Stellung 3,50   Euro
    Zimmerstutzen 4,00   Euro
    Zimmerstutzen - Auflage 4,00   Euro
    KK 3 x 10 Schuss 4,50   Euro
    KK 50 m  Auflage 4,50   Euro
    KK 50 m mit Zielfernrohr 4,50   Euro
    KK Liegendkampf  4,50   Euro
   
Unterhebelrepetierer
5,00   Euro
    KK 100 Meter 5,00   Euro
    KK 100 Meter - Auflage 5,00   Euro
    KK 3 x 40 Schuss 6,00   Euro
   

Luftpistole

4,00   Euro
   

Luftpistole Auflage

3,50   Euro
    Mehrschüssige Luftpistole 3,50   Euro
    KK Sportpistole 4,50   Euro
    KK Sportpistole stehend beidhändig 4,50   Euro
    Zentralfeuerpistole .30 - .38 4,50   Euro
    Gebrauchspistole und -revolver 5,00   Euro
    Freie Pistole 5,00   Euro
    Standardpistole 4,50   Euro
    Olymp. Schnellfeuerpistole 4,50   Euro
    Vorderlader Gewehr und Pistole 5,00   Euro
    Startgeld ist Reue Geld  
6.2 Für Einsprüche und ihre Behandlung ist eine Arbeitsgebühr von 25,00 Euro zu entrichten. Bei einer Berufung
  gegen die Entscheidung des Kampfgerichts sind ebenfalls 25,00 Euro an Gebühren zu entrichten.
6.3 Bei Nichtstellung von angeforderten Hilfskräften zur Durchführung der Meisterschaft wird nach Ziffer 0.6.1.10 der
  betroffene Verein von der Disziplin ausgeschlossen, die an dem entsprechenden Tag stattfindet.
7. Sicherheitsbestimmungen
7.1 Grundsatz
  Jede Aktion, die der Sicherheit dient, ist notwendig und daher von allen Teilnehmern und Funktionären
  einzuhalten. Bitte beachten Sie im Sinne eines reibungslosen Ablaufes unbedingt folgendes.
7.2 Gültig für alle Sportgeräte
  •   dürfen auf der Schießanlage nur in den dafür bestimmten Transportbehältern (Koffer/Taschen) transportiert werden
  •   sind generell mit geöffneten Verschlüssen/Ladeklappen zu transportieren
  •   dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zur Waffenkontrolle aus-/eingepackt werden
  •   dürfen nur am Schützenstand nach der Freigabe durch den Schießleiter ausgepackt und zusammengebaut werden.
  •   dürfen nur nach der Abnahme durch die Standaufsicht am Schützenstand eingepackt werden.
  •   Ziel und Anschlagübungen sind nur auf dem Schützenstand oder den dafür vorgesehenen Bereichen mit
  Erlaubnis der Schießleitung gestattet.
  Feuerwaffen
  Alle Feuerwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den
   Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer so genannten Pufferpatrone mit Signalflagge versehen sein.
  Patronenattrappen sind nicht gestattet.
  Flinten
  Alle Flinten müssen in den dafür vorgesehenen Verschlussbehältern (Koffer/ Taschen) transportiert werden und
  dürfen erst an den bereitgestellten Tischen an den Gewehrständern ausgepackt werden.
  Luftdruckwaffen
  Bei Luftdruckwaffen wird die Verwendung einer Sicherheitsschnur empfohlen. Bei den weiterführenden
  Meisterschaften sind die Sicherheitsbestimmungen des Ausrichters zu beachten.
  Die Teilnehmer der KM sind für ihre Druckluft-/Druckgaskartusche allein verantwortlich. Kartuschen mit
  abgelaufener mit abgelaufener oder ohne Nutzungsdauer dürfen nicht mehr verwendet werden. Der Veranstalter
  behält sich vor, Kartuschen stichprobenartig unaufgefordert zu kontrollieren.
  Achtung:
  Jeder Verstoß gegen diese aufgeführten Sicherheitsauflagen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem
  jeweiligen Wettbewerb (Disqualifikation).
8. Allgemeine Bestimmungen
  Alle Teilnehmer haben unaufgefordert bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorzuzeigen:
8.1 1. die Startbenachrichtigung
  2. den Sportpass
  3. und Personen, die vor dem 01.01.1995 geboren sind, einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis bzw. Reisepass)
8.2 Das Kampfgericht und Berufungskampfgericht wird im Bedarfsfall zusammengestellt und entscheidet endgültig
  unter Ausschluss des Rechtsweges.
8.3 Die Kontrolle der Sportgeräte findet unmittelbar vor dem Start statt. Die Ausrüstungs- und Bekleidungskontrollen
  werden stichprobenartig vorgenommen. Nachkontrollen können während und unmittelbar nach dem Wettkampf
  durchgeführt werden.
8.4 Bei Einsprüchen gegen die Wertung, bei denen die Ergebnisse mit den zugelassenen Ringlesemaschinen
  ausgewertet worden sind, wir das Ergebnis lediglich visuell überprüft. Eine Nachwertung mittels
  Schusslochprüfer erfolgt nicht.
8.5 Sonderregelung bezüglich Durchführung der BM in den Wettbewerben GK-Gewehr 300 m.
  Die Qualifikationsveranstaltungen (BM) zur Teilnahme an der LVM muss auf 100 m Schießständen und auf
  proportional verkleinerten Scheiben durchgeführt werden. Die entsprechenden Scheiben hierfür müssen durch
  den Bezirk beim Landesverband bestellt werden.
8.6

Voraussetzung für die Startberechtigung ist die Teilnahme an den Meisterschaften nach Regel 0.9.3.2.1 SpO,

  jeweils für die nächstfolgende Meisterschaft. Für die Kreis- und Bezirksmeisterschaften werden 
  landesverbandsinterne Ausnahmen nur auf schriftlichen Antrag des Schützen oder Vereins, durch den Kreis
  bzw. Landesverband geregelt. Das Antragsformular für die nachfolgenden Ausnahmeregelungen ist bei der
  RSB - Geschäftsstelle erhältlich oder kann aus dem Internet herunter geladen werden.
8.7 Überspringen einer Meisterschaft
  a) Überspringen der Kreismeisterschaft
  Bei kurzfristiger Verhinderung bei der Kreismeisterschaft aufgrund akuter, nicht vorhersehbarer Ereignisse, die
  aus Termingründen kein Vorschießen zulassen, kann diese auf schriftlichen Antrag des Vereins (bei
  entsprechender Qualifikation) übersprungen werden. Das Ergebnis der Vereinsmeisterschaft muss beigefügt
  werden.
  Voraussetzung auf Zulassung zur BM ist, dass dem Kreisverantwortlichen die Unterlagen (detaillierte
   Bescheinigung des Verhinderungsgrundes - Arbeitgeber, Arzt, Schule etc.) und der schriftliche Antrag des
  Vereins auf Zulassung vorliegen. Der Kreisverantwortliche muss die Unterlagen mit einer Kopie der Startkarte,
  auf der das Vereinsmeisterschaftsergebnis eingetragen ist umgehend, spätestens aber bis zum offiziellen
  Meldeschluss der jeweiligen BM dem Bezirk zusenden.
  Schützen, die von der Ausnahmeregelung "Überspringen" Gebrauch machen, schießen im Einzelwettbewerb
  sowie mit der Mannschaft, der sie eventuell angehören, die BM nur zur Qualifikation (n.z.Q).
  B) Überspringen der Kreismeisterschaft
  Die Voraussetzung zur Zulassung zur BM gilt analog für die Kreise, falls die Teilnahme an der
   Kreismeisterschaft aus den o. g. Gründen nicht möglich war. Der Antrag "Überspringen" und die kompletten
   Unterlage müssen umgehend, spätestens aber bis zum offiziellen Meldeschluss der jeweiligen BM, dem
  Bezirk 01 vorliegen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.
  Wird von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, schießen diese Schützen bei der LVM im
  Einzelwettbewerb nur zur Qualifikation (n.z.Q). Eine Mannschaft, der sie eventuell angehören, vorausgesetzt ein
  Ersatzschütze ist bei der vorgeschalteten KM eingesetzt worden, wird dann ebenfalls nur zur Qualifikation
  (n.z.Q.)  gewertet.
8.8 Vorschießen nach Regel 0.9.4.1 SpO
  Das Vorschießen der BM ist vom Schützen oder seinem Verein schriftlich bei der Bezirkssportleitung unmittelbar
   nach Bekanntgabe der übergeordneten Maßnahme zu beantragen. Die Einladung zur übergeordneten
  Maßnahme muss beigefügt werden. Das Antragsformular ist bei der RSB - Geschäftsstelle erhältlich oder kann
  aus dem Internet herunter geladen werden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.
  Das vorgeschossene Einzel-Ergebnis wird nicht in die Rangliste aufgenommen und nur zur Qualifikation (n.z.Q.) gewertet.
  Wird diese Regel von nur einem Schützen in Anspruch genommen, wird das Ergebnis der Mannschaft in die
   Rangliste eingereiht. Bei zwei bzw. drei Schützen einer Mannschaft, die von dieser Regelung Gebrauch machen,
  wird die Mannschaft nicht in die Rangliste aufgenommen sondern nur zur Qualifikation (n.z.Q.) gewertet.
8.9 Vorschießen nach Regel 0.9.4.1.1 SpO
  Mitarbeiter der BM dürfen gemäß dieser Regel für diejenigen Meisterschaften, bei denen sie offiziell als Helfer
  eingesetzt sind, vorschießen. Die vorgeschossenen Ergebnisse werden in die Rangliste der Einzel- sowie
  Mannschaftswertung aufgenommen
8.10 Vorschießen nach Regel 0.9.4.1.2 SpO
  Für die KM werden Ausnahmen nur auf schriftlichen Antrag des Schützen oder des Vereins durch den
   Veranstalter geregelt. Das Antragsformular ist bei der RSB - Geschäftsstelle erhältlich oder kann aus dem
  Internet herunter geladen werden.
  Alle erforderlichen Unterlagen (detaillierte Bescheinigung des Verhinderungsgrundes) sind dem Antrag
  beizufügen. Der Antrag muss der Sportleitung bis zum Meldeschluss (siehe 4.4) vorliegen. Bei Nichtbeachtung
  dieser Vorgaben erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.
  Schützen/innen die von diesen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen, schießen nur zur Qualifikation für die
  folgende Meisterschaft. Nur zur Qualifikation wir auch die Mannschaft gewertet, falls ein Mannschaftsschütze/in
  von dieser Regel Gebrauch macht.
  Ein Vorschießen für Schützen ist nur unter folgenden Voraussetzungen bei der Kreismeisterschaft möglich:
a) Ärztliche Termine, die beim Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft entsprechend der jeweiligen
  Ausschreibung angeordnet sind.
b) Religiöse oder gleichgestellte Veranstaltungen für die betroffene Person und Angehörige 1. Grades, die beim
  Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft bekannt sind.
c) Berufliche Unabkömmlichkeit, die beim Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft bekannt sind.
  Verfahren des Vorschießens für Schützen
a) Das Vorschießen muss im Vorfeld bi zum Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft beantragt werden.
b) Das jeweilige Vorschießen findet an einem vom Veranstalter festgesetzten Termin und Ort statt.
  Alle Nachweise bezüglich des Vorschießens der KM nach Regel 0.9.4.1.2 (ärztliche, religiöse bzw. berufliche
  Gründe), müssen bei Weitermeldung zur LVM an der Startkarte angeheftet sein.
  Zu den Belegen gehören:
  a) Antrag zum Vorschießen
 

b) Detaillierte Bescheinigung des Verhinderungsgrundes

  c) Mitteilung über Tag und Ort des Vorschießens
  d) Bescheinigung des Vorschießergebnisses
  Für die Vollständigkeit dieser Belege sind die Bezirke verantwortlich. Fehlen die Belege erfolgt keine Zulassung
   zur LVM.
8.11 Für die Teilnahme von Jugendlichen an der BM, bei denen auf Grund ihres Alters nach § 27, Abs. 3 und 4 WaffG 
  eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und eine behördliche Ausnahmegenehmigung
  vom Alterserfordernis benötigen, sind nur dann startberechtigt, wenn sie die Erklärung der Sorgeberechtigten
  und die behördliche Ausnahmegenehmigung (Schüler unter 12 Jahre; maßgebend ist das Geburtsdatum, nicht
  der Jahrgang) zwecks Kontrolle mitführen.
8.12 Die Anweisungen der Schießleiter, Kampfrichter und Aufsichten sind zu befolgen. Das Nichtbefolgen einer
  Anweisung sowie ungebührliches Verhalten gegenüber Schützen oder Mitarbeitern kann eine Disqualifikation
  nach sich ziehen (0.9.7 SpO).
8.13 Teilnehmer an den Disziplinen KK 3 x 10 Schuss, KK - Auflage, KK - Liegendkampf, KK - Freigewehr  und LG-
  Dreistellungskampf haben einen Scheibenwechsler mitzubringen. Sollte dies nicht geschehen, müssen sie
  damit rechnen, ihre Scheiben selbst zu wechseln.
8.14 Körperbehinderte Schützen dürfen entsprechend ihrer Altersklasse am Auflage Schießen teilnehmen
  und die im Wettkampfpass eingetragenen Hilfsmittel gemäß Regel 0.7.3.1.3 bzw. 0.7.3.1.4 SpO
  verwenden.
8.15 Die Siegerehrung findet unmittelbar nach Abschluss der gesamten Meisterschaft statt
8.16 Alle nicht besonders aufgeführten Punkte dieser Ausschreibung zur Durchführung der KM regeln sich nach der
  zum Zeitpunkt der Meisterschaft gültigen Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und nach den
  Beschlüssen der Bezirksdelegiertenversammlung bzw. des Bezirkssportausschusses.
8.17 Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Ausschreibung bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
   
  Sportleitung
  Peter Mackowiak
  Florian Röver
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